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Spezialisierung 04

Steuerberatung im Gesundheitswesen.

In Medizin und Pflege gelten eigene Regeln. Wer Heilberufler sinnvoll beraten will, braucht Fachpraxis und ein Verständnis für die Besonderheiten der Branche. Unser Ziel: ein finanzieller Vorteil für Sie und weniger Aufwand in der Verwaltung.
Ärztliche Teambesprechung in einer Klinik

01

Besonderheiten im Blick

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen wir unter Beachtung der Besonderheiten im Gesundheitswesen.

Laufende Betreuung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Personal- und Lohnabrechnung
  • Steuerliche Hochrechnungen und Langfristplanung
  • Zeitnahe Auswertungen
  • Vermögensaufstellungen

Betreuung und Vertretung

  • Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
  • In finanzgerichtlichen Verfahren
  • In zivilgerichtlichen Verfahren
  • In Steuerstrafverfahren

02

Für Ärzte und Zahnärzte

Keine Zeit, Abrechnungsziffern und das Honorar der Kassenärztlichen Vereinigung zu prüfen? Ihre Buchhaltung soll moderner und effizienter werden? Seit Jahren beraten wir Ärztinnen und Ärzte, belegt unter anderem durch die Zusatzqualifikation Fachberater für das Gesundheitswesen.

  • Buchhaltung und Personalabrechnung für Ihre Praxis
  • Gewinnermittlung oder Jahresabschluss mit allen Steuererklärungen
  • Regelmäßige Kontrolle der Quartalsabrechnungen der KV und KZV
  • Unterlagen für Bankgespräche
  • Liquidität im Blick, steuerliche Situation vorausgeplant
  • Praxisgründung, Übernahme, Übergabe, Veräußerung und Kooperationen
  • Beratung bei wichtigen Investitionsentscheidungen

03

Ihre Vorteile

  • Steuerersparnis

    Wir kennen die aktuellen Steuergesetze und suchen gemeinsam mit Ihnen nach weiteren Sparmöglichkeiten.

  • Entlastung

    Sie und Ihr Praxisteam gewinnen Zeit und Ressourcen für Ihre eigentliche Aufgabe: Ihre Patientinnen und Patienten.

  • Fristverlängerung

    Wer uns mit den Steuererklärungen beauftragt, erhält eine längere Abgabefrist. Unerwartete Nachzahlungen, die die Liquidität bedrohen, bleiben aus.

04

Für Pflegeheime und Pflegedienste

Pflegeeinrichtungen verfolgen einen sozialen Zweck und sind doch wirtschaftliche Betriebe, die Gehälter zahlen, investieren und Reserven bilden müssen. Steuerlich wirkt die Branche zunächst unübersichtlich:

  1. 01Liegt ein Gewerbebetrieb vor?
  2. 02Sind Pflegekräfte Heil- oder Freiberufler?
  3. 03Fällt Umsatzsteuer an?
  4. 04Fällt Gewerbesteuer an?

Rechtsform, Kundenstruktur und die Art der Anstellung entscheiden. Wir übernehmen auch die oft komplexe Lohnabrechnung mit Schichtarbeit sowie Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Eine intern angeschlossene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann Ihren Jahresabschluss prüfen.

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