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Spezialisierung 06

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in Hamburg und Berlin.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist für uns kein Schlagwort, sondern gelebte Praxis. Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht gilt das ganz besonders: Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann solche Mandate nur gemeinsam mit einem strafrechtlich orientierten Steuerberater oder Wirtschaftssachverständigen erfolgreich führen.
Beratungsgespräch am Schreibtisch mit Unterlagen und Füllfederhalter

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Erfahrung seit den 1980er Jahren

Wir haben derartige Verfahren bereits in den 1980er und 1990er Jahren betreut. Seit einigen Jahren besteht wieder eine fest etablierte Kooperation mit spezialisierten Strafrechtlern.

In Berlin arbeiten wir mit Rechtsanwalt Adrian Stahl, Fachanwalt für Strafrecht, zusammen, der seine Kanzlei unter derselben Adresse am Kurfürstendamm führt. In Hamburg ist Rechtsanwalt Robert F. Feist, Anwalt für Strafrecht, in der Bachstraße 50 unser Partner.

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So arbeiten wir zusammen

  • Strafverteidigung

    Die Verteidigung liegt in den Händen erfahrener Strafrechtler, die das Verfahren führen.

  • Steuerliche Aufarbeitung

    Unsere Steuerberater bereiten die steuerlichen Sachverhalte auf und bewerten sie, eng abgestimmt mit der Verteidigung.

  • Betriebsprüfung und Vertretung

    Wir begleiten Betriebsprüfungen und vertreten Mandanten in finanzgerichtlichen Verfahren und in Steuerstrafverfahren.

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Im Gespräch

Dr. Lüders im Interview mit Rechtsanwalt Stahl über die Zusammenarbeit am Standort Berlin.

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