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- Dr. Lüders & Partner mbB
Baulohn: Ein Thema für Experten
Die Lohnabrechnung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe zählt zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Lohnbuchhaltung.

Dieser Beitrag stammt vom 1. Oktober 2018. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.
Die Lohnabrechnung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe zählt zu den anspruchsvollsten Bereichen der Lohnbuchhaltung. Neben Sozialversicherung und Lohnsteuer kommen branchentypische Besonderheiten hinzu: Schlechtwetterphasen, Kurzarbeit und Beiträge zur SOKA-BAU. Wer dafür keine eigenen Fachkräfte einstellen möchte, kann die Aufgabe an einen auf das Baugewerbe spezialisierten Steuerberater abgeben.
Wer Baulohn zahlen muss
Bauleistungen im Sinne des Bundesrahmentarifvertrags Bau erbringen unter anderem:
- Betriebe des Bauhauptgewerbes
- Maler- und Lackierbetriebe
- Dachdeckerbetriebe
- Gerüstbaufirmen
- Landschaftsbaubetriebe
Die Bestandteile des Lohns
Der Lohn von Bauarbeitnehmern setzt sich aus dem tariflichen Stundenlohn und Bauzuschlägen für Beschäftigte auf den Baustellen zusammen, etwa als Ausgleich für witterungsbedingte Belastungen, häufige Baustellenwechsel und winterliche Schlechtwetterzeiten. Hinzu kommen die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Knappe Meldefristen, die Abrechnung nach Stunden und Abschlagszahlungen machen die Abrechnung anspruchsvoll.
Die SOKA-Pflicht
Alle genannten Betriebe zahlen zusätzlich Beiträge an die Sozialkasse des Baugewerbes. Diese fließen in die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie die Zusatzversorgungskasse, ein Teil wird dem Arbeitgeber erstattet.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Unser Team wird laufend zur Baulohnabrechnung geschult und begleitet Sie bei Lohnsteuerprüfungen. Wir pflegen Personaldaten, führen Arbeitszeit- und Urlaubskonten und beantragen Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld und Saison-Kurzarbeitergeld. Mit zertifizierter Baulohn-Software übermitteln wir alle Meldungen fristgerecht und stellen Erstattungsanträge für Lohnfortzahlung und Urlaubsgeld.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
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