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Thema
Steuern
Veröffentlicht
Von
Dr. Lüders & Partner mbB

Türkei meldet Kontodaten nach Deutschland

Seit Juni 2021 übermittelt die Türkei im automatischen Informationsaustausch Kontodaten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen an die deutschen Finanzbehörden.

Symbolbild Kontodaten aus der Türkei

Dieser Beitrag stammt vom 25. Juni 2021. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.

Seit dem 1. Juni 2021 beteiligt sich die Türkei am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Damit erhalten die deutschen Finanzbehörden Kontoinformationen von Personen, die in Deutschland leben und hier steuerpflichtig sind. Wer unversteuerte Einkünfte auf türkischen Konten verschwiegen hat, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt.

Wer ist betroffen?

Gemeldet werden alle Kontoinhaber mit Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Steuerpflichtige müssen ihre Einkünfte vollständig in der Einkommensteuererklärung angeben, damit das Finanzamt über die Steuerpflicht entscheiden kann. Dazu zählen unter anderem:

  • Guthaben auf Giro-, Spar- und Terminkonten
  • Depots mit Aktien, anderen Wertpapieren und Investmentfonds
  • teilweise Versicherungsverträge, etwa kapitalgedeckte Lebensversicherungen
  • Mieteinkünfte, Dividenden und Zinsen
  • Immobilien, Erbschaften und Renten

Erbe aus der Türkei

Über die Kontomeldungen erfahren die deutschen Behörden auch von geerbtem Vermögen. Die deutsche Erbschaftsteuer gilt auch für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die in der Türkei etwa ein Aktiendepot, ein Haus oder ein Grundstück geerbt haben.

Strafrechtliche Folgen

Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abgabenordnung strafbar, es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Eine vollständige Selbstanzeige, die das Vermögen der letzten zehn Jahre offenlegt, kann eine Verurteilung verhindern. Auch wenn die Meldungen zunächst nur einzelne Steuerjahre betreffen, können die Behörden eine Nachversteuerung für bis zu zehn Jahre verlangen.

Unsere Beratung

Durch unsere Kooperationen mit Rechtsanwälten unterschiedlicher Schwerpunkte, etwa im Zivil-, Steuer- und Strafrecht, beraten und vertreten wir umfassend. Mandanten türkischer Herkunft betreuen wir gemeinsam mit unserer Kooperationspartnerin, Rechtsanwältin Tuğba Uyanık, deren Kanzlei ebenfalls in der Bachstraße 50 in Hamburg sitzt.

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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