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- Dr. Lüders & Partner mbB
Einkommensteuer: Darauf sollten Sie achten
Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung lästig. Wer sie abgeben muss, wo und bis wann: die wichtigsten Regeln im Überblick.

Dieser Beitrag stammt vom 25. Juni 2018. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.
Viele Arbeitnehmer empfinden die Steuererklärung als Belastung und schieben sie bis zuletzt auf. Dabei lohnt sich der Aufwand meist: durch eine ordentliche Erstattung oder dadurch, dass man bei einer Abgabepflicht Ärger vermeidet.
Wo gibt man die Steuererklärung ab?
Zuständig ist das Finanzamt des Bezirks, in dem man zum Zeitpunkt der Abgabe wohnt, das sogenannte Wohnsitzfinanzamt. Für Perleberg ist das Finanzamt Kyritz zuständig. Bei mehreren Wohnsitzen kommt es auf den Familienstand an: Bei Verheirateten ist immer der Familienwohnsitz ausschlaggebend.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Arbeitnehmer ist zur Abgabe verpflichtet, freiwillig abgeben kann sie aber jeder. Pflicht besteht zum Beispiel, wenn neben dem Lohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr anfallen, etwa aus Vermietung. Ebenso verpflichtend ist sie bei einem eingetragenen Freibetrag, beim Bezug von Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I, bei bestimmten Steuerklassenkombinationen von Ehepartnern, bei Selbstständigkeit und bei Lohn von mehreren Arbeitgebern.
Welche Fristen gelten?
Für Steuerjahre bis 2017 musste die Erklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden, seit dem Steuerjahr 2018 gilt grundsätzlich der 31. Juli. Fällt der Termin auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat deutlich mehr Zeit.
Wer die Frist aus triftigen Gründen nicht halten kann, sollte das Finanzamt frühzeitig und am besten schriftlich um Verlängerung bitten, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.
Freiwillige Abgabe
Bei einer freiwilligen Abgabe haben Sie vier Jahre Zeit. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
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