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- Dr. Lüders & Partner mbB
Digitaler Nachlass und steuerliche Beratung
Benutzerkonten, Verträge, Daten: Wie sich der digitale Nachlass schon zu Lebzeiten regeln lässt und was steuerlich bei Erbe und Schenkung zu beachten ist.

Dieser Beitrag stammt vom 7. August 2019. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.
Wir beraten seit vielen Jahren zu Nachlassfragen, auch bei Familienholdings und Erbengemeinschaften. Über Erbschaft- und Schenkungsteuer hinaus wollten wir unseren Mandanten ein breiteres Angebot machen und kooperieren deshalb mit LastHello, einem Spezialisten für digitale Hinterlassenschaften.
Digitaler Nachlass: Das sollten Sie wissen
Fast jeder nutzt das Internet beruflich und privat und legt dabei zahlreiche Benutzerkonten an, etwa für Onlineshops, soziale Netzwerke, Foren oder Newsletter. Sichere Passwörter sind wichtig, aber kaum jemand kann sie sich alle merken. Was passiert, wenn sich die Hinterbliebenen um diesen digitalen Nachlass kümmern müssen?
Rechtssichere Regelung für den Todesfall
Über den Umgang mit laufenden Onlineverträgen, E-Mail-Diensten und Konten in sozialen Netzwerken wird häufig gestritten, denn solche Daten bestehen oft unbegrenzt fort. Ohne hinterlegte Zugangsdaten ist das Löschen trotz Testament mühsam. Mit einem Portal wie LastHello lassen sich die Daten schon zu Lebzeiten verschlüsselt hinterlegen und im Todesfall den zuvor bestimmten Erben bereitstellen.
Steuerliche Beratung bei Erbe, Nachlass und Schenkung
Im Todes- oder Schenkungsfall begleiten wir Hinterbliebene und Begünstigte bei der Abwicklung, als Fachjuristen für Steuerrecht und als Steuerberater, bis hin zu Erbverträgen und Testamentsvollstreckung. Auch vor dem Erbfall beraten wir Erblasser, künftige Erben und Erbengemeinschaften. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann sinnvoller sein als eine Vererbung, denn die Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und von Freibeträgen ab.
Zusätzlich beraten wir zu den steuerlichen Vorteilen einer Familienholding oder Familienstiftung. Beide Modelle helfen, eine Zersplitterung des Vermögens zu vermeiden, und wir begleiten Gründung, Durchführung und Formalien.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
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