- Thema
- Immobilien
- Veröffentlicht
- Von
- Dr. Lüders & Partner mbB
Die Grundsteuerreform 2022 kommt: Auch Sie sind gesetzlich verpflichtet
Bundesweit werden rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet. Eigentümer müssen dafür eine Feststellungserklärung abgeben.

Dieser Beitrag stammt vom 14. Juni 2022. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.
Liebe Mandanten,
nach der Reform, die Bundestag und Bundesrat 2019 beschlossen haben, sind bundesweit rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu zu bewerten. Anlass war eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, weil die bisherigen Werte der Finanzämter auf überholten Zahlen beruhten.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür für jedes Grundstück und jeden Betrieb eine Feststellungserklärung in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgeben. Die Aufforderung dazu erfolgt im Laufe des Jahres 2022, in vielen Ländern voraussichtlich per Allgemeinverfügung.
Was Sie wissen sollten
Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zum 1. Januar 2022. Weil die Neubewertung mehrere Jahre dauert, gelten die neuen Werte erst ab 2025 für die Grundsteuer. Über eine Länderöffnungsklausel dürfen die Länder eigene, vom Bundesrecht abweichende Modelle einführen, und mehrere Länder haben das bereits getan.
Als Eigentümer eines privat, betrieblich oder land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks sind Sie direkt betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Verfahren mitzuwirken. Die Erklärungen sind bis zum 31. Oktober 2022 an die zuständigen Finanzämter zu übermitteln.
So unterstützen wir Sie
Wir haben umfangreiche Schulungen besucht und arbeiten mit einem sehr detaillierten Programm. Gern übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit den Finanzbehörden:
- Sie beauftragen uns per E-Mail und nennen jedes Grundstück mit seiner Lage sowie die für 2021 festgesetzte Grundsteuer.
- Wir schalten Sie für unser Erfassungsprogramm frei, in das Sie die abgefragten Daten eintragen.
- Auf Basis Ihrer Angaben ermitteln wir den neuen Grundsteuerwert und die voraussichtliche künftige Grundsteuer und prüfen beide Werte auf Plausibilität.
- Wir teilen Ihnen die Werte mit, und Sie geben die Erklärung frei.
- Wir übermitteln die Erklärung an das Finanzamt.
Vorarbeiten wie das Zusammentragen der nötigen Unterlagen sollten Sie frühzeitig erledigen.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
Alle Fachbeiträge