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- Dr. Lüders & Partner mbB
Steuerberatung von Unternehmen aus der Gesundheitsbranche
Für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Kliniken: ein Branchenpaket, das den gesamten Lebenszyklus Ihrer Praxis oder Apotheke abdeckt.

Dieser Beitrag stammt vom 20. November 2020. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.
Sie sind Ärztin, Zahnarzt, Apothekerin oder verantwortlich für eine Klinik? Wir betreuen Mandanten aus der gesamten Gesundheitsbranche mit einem Leistungspaket, das den gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens abdeckt.
Erfahrung und Fachwissen unter einem Dach
Ein Team aus Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatern begleitet kleine Praxen ebenso wie große Praxisgemeinschaften, Apotheken und Kliniken: bei Steuerfragen, Lohn- und Personalabrechnung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Regelmäßige Fortbildungen halten uns bei Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen der Branche auf dem aktuellen Stand.
Unser Ziel ist eine nachhaltige Entlastung durch vorausschauende Planung. Sie behalten jederzeit den Überblick über Entwicklung und Liquidität und haben eine verlässliche Grundlage für Steuer-, Investitions- und Personalplanung. Auf Wunsch führen wir digitale Buchhaltungslösungen ein, und auf eine Betriebsprüfung sind Sie mit uns gut vorbereitet.
Besonderheiten in der Buchhaltung von Heilberufen
Ärzte und Zahnärzte gehören zu den sogenannten Katalogberufen: Sie müssen keine Bücher führen und keine Bilanz erstellen, es gilt nur eine Aufzeichnungspflicht. Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit, und Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Das gilt jedoch nicht mehr bei Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa bestimmten individuellen Gesundheitsleistungen, oder beim Verkauf von Produkten. Jede Leistung sollte daher einzeln geprüft werden.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden quartalsweise nach dem EBM über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Wir helfen bei der Auslegung der Abrechnungsregeln und kontrollieren die Abrechnungen. Privatrechnungen nach GOÄ oder GOZ stellt die Praxis selbst.
Strategische Beratung für Praxen und Apotheken
Wir beraten zu Praxiserweiterungen und Kooperationsformen wie Gemeinschaftspraxen, Apparategemeinschaften und Berufsausübungsgemeinschaften. Bei Filialgründungen oder der Übernahme einer Apotheke analysieren wir Verfügungsbetrag und Rentabilität. Und bei der Nachfolge, ob Aufgabe, Verkauf oder interne Übergabe, unterstützen wir Sie in allen steuerlichen Fragen.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
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