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Thema
Recht
Veröffentlicht
Von
Dr. Lüders & Partner mbB

Steuerstrafrecht: Wir stehen an Ihrer Seite

Je komplizierter das Steuerrecht, desto größer das Risiko eines Steuerstrafverfahrens. Warum Sie eine Selbstanzeige nie allein verfassen sollten.

Richterhammer auf einem Tisch

Dieser Beitrag stammt vom 3. Oktober 2018. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.

Schon kurz nach dem Jahr 2000 stellte der Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof fest, dass heute kaum noch jemand guten Gewissens eine Steuererklärung unterschreiben könne. Seither ist das Steuerrecht eher noch komplizierter geworden, und damit wächst das Risiko, als Beschuldigter in ein Steuerstrafverfahren zu geraten.

Auch gezielte Steueroptimierung kann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung auslösen, denn die Grenzen sind fließend. Wir unterstützen Steuerzahler dabei, ihre Rechte und Pflichten zu klären, und beraten in allen steuerstrafrechtlichen Fragen. Eine gründliche Analyse soll verhindern, dass überhaupt ein Verdacht entsteht.

Von der Steueroptimierung zum Steuerstrafverfahren

Viele Steuerpflichtige haben sich früher auf fragwürdige Gestaltungen eingelassen, teils auf Empfehlung ihrer Hausbank, ohne sich des Risikos bewusst zu sein. Spätestens mit prominenten Verfahren ist vielen klar geworden, dass ihnen der Vorwurf der Steuerhinterziehung drohen kann.

Sie möchten sich selbst anzeigen?

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, vor allem an die Vollständigkeit für die jeweilige Steuerart. Man muss also vollständig reinen Tisch machen, und das ist wegen der Komplexität des Steuerrechts schwierig. Unzureichende oder unvollständige Selbstanzeigen können Ihre Situation massiv verschlimmern. Ziehen Sie deshalb unbedingt Fachleute hinzu.

Wir holen das Beste für Sie heraus

Laien können kaum einschätzen, welche Sanktionen drohen, denn die Straftatbestände der Abgabenordnung erschließen sich erst aus dem materiellen Steuerrecht. Gemeinsam mit spezialisierten Strafverteidigern bieten wir Ihnen:

  • eine umfassende Beratung zur steuerlichen Lage
  • Unterstützung bei Selbstanzeigen
  • Begleitung in sämtlichen Steuerstrafsachen

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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