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Thema
Recht
Veröffentlicht
Von
Dr. Lüders & Partner mbB

Unternehmenskrise und Sanierung

Restrukturieren, sanieren oder Insolvenz? Warum ein Risikofrüherkennungssystem seit dem StaRUG Pflicht ist und welche Phasen einer Unternehmenskrise man unterscheidet.

Münzstapel, von denen einer umzukippen droht

Dieser Beitrag stammt vom 5. August 2021. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.

Während der Pandemie fragten sich Unternehmen jeder Größe, von Soloselbstständigen bis zum Mittelstand, wie es weitergehen soll: Welche Hilfen gibt es, welche Pflichten gelten, und muss das Unternehmen restrukturieren, sanieren oder gar Insolvenz anmelden?

Inzwischen hat sich die Lage beruhigt. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt für eine Standortbestimmung, denn der nächste Jahresabschluss steht bevor und es bleibt noch Zeit zum Handeln. Die zentrale Frage lautet: Ist das Unternehmen noch gesund?

Risikofrüherkennung ist Pflicht

Ein Risikofrüherkennungssystem wird seit Langem empfohlen. Seit dem 1. Januar 2021 verlangt das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) es für juristische Personen auch gesetzlich. Die §§ 1 und 101 StaRUG regeln die fortlaufende Überwachung bestandsgefährdender Entwicklungen. Neue Pflichten treffen auch andere Beteiligte, etwa Steuerberater mit der Hinweispflicht nach § 102 StaRUG.

Ursachen einer Krise

Man unterscheidet innere und äußere Ursachen. Oft wirken mehrere zugleich und sind anfangs kaum spürbar.

  • Innere Ursachen: nicht zielgerichtete Unternehmensführung, Konflikte zwischen Gesellschaftern oder mit Geschäftsführung und Aufsichtsorganen, veraltete Geschäftsmodelle, ineffiziente Prozesse, fehlende oder falsch qualifizierte Mitarbeiter.
  • Äußere Ursachen: Branchenentwicklung, Wettbewerber, Zuliefer- und Absatzmärkte, Arbeitskräftemangel, Marktposition, Technologie sowie Zins- und Währungsentwicklungen.

Die Phasen einer Unternehmenskrise

  1. Potenzielle Krise: Möglich, aber noch nicht real. Sinnvoll sind Vorsorgemaßnahmen, etwa das Durchspielen von Krisenszenarien.
  2. Latente Krise: Erste Krisenzeichen sind vorhanden, erkennbar nur mit abgestimmten Frühwarnsystemen. Sanierungs- und Modernisierungskonzepte greifen hier noch gut.
  3. Akute, beherrschbare Krise: Die Folgen sind spürbar, der Zeit- und Entscheidungsdruck steigt. Das StaRUG bietet hier erstmals eine präventive Restrukturierung mit einem rechtlich bindenden Schuldenschnitt schon vor einer Insolvenz, ohne öffentliches Verfahren.
  4. Akute, nicht beherrschbare Krise: Im besten Fall bleibt die Sanierung über eine Insolvenz in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren, sonst das Regelinsolvenzverfahren.

Welche Krise liegt vor?

Prüfen Sie Ihr Unternehmen zusätzlich danach, welche Art von Krise vorliegt: Stakeholderkrise, Strategiekrise, Produkt- und Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise oder Insolvenzreife.

Grundlage jeder vorbeugenden Krisenbekämpfung bleibt ein wirksames Früherkennungssystem. Als Mindeststandard gilt eine integrierte Unternehmensplanung über drei Jahre aus Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung, die regelmäßig mit den Istwerten abgeglichen wird. In jeder Phase unterstützen wir Sie bei den richtigen Maßnahmen.

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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