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Thema
Immobilien
Veröffentlicht
Von
Dr. Lüders & Partner mbB

Ferienwohnungen und steuerliche Auswirkungen

Selbst nutzen oder vermieten? Was bei Ferienimmobilien für Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer und die Prüfung auf Liebhaberei gilt.

Symbolbild Planung und Kalkulation

Dieser Beitrag stammt vom 2. Juli 2018. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.

Viele Deutsche besitzen eine Ferienimmobilie, die sie selbst nutzen oder vermieten. Steuerlich sind dabei zahlreiche Punkte zu beachten, und wir beraten Sie dazu gern.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird je Kalenderjahr ermittelt. Mieteinkünfte sind dabei gleichberechtigt mit Lohn und Unternehmensgewinnen, Verluste aus Vermietung lassen sich deshalb grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnen. Für jedes Objekt sind eigene Angaben zu machen und Aufbewahrungsfristen einzuhalten.

Grunderwerbsteuer

Hier geht es um Bemessungsgrundlage und Höhe der Steuer. Entscheidend ist, ob nur Grund und Boden oder ein bebautes Grundstück erworben wird.

Erbschaft und Schenkung

Beim unentgeltlichen Erwerb stellen sich Fragen zum steuerlichen Wert und zum Verkehrswert, und es kommt darauf an, ob das Objekt vermietet ist.

Einkünfte aus Vermietung

Einkünfte aus privater Vermietung sind nicht gewerbesteuerpflichtig, eine Buchführungspflicht besteht nicht. Ein Verkaufserlös ist grundsätzlich nach zehn Jahren steuerfrei.

Eigennutzung oder Einnahmeerzielung?

Entscheidend ist, ob die Wohnung zur eigenen Nutzung oder zur Erzielung von Einnahmen angeschafft wurde. Bei gemischter Nutzung ist eine langfristige Prognose nötig, Leerstandskosten werden zeitanteilig aufgeteilt. Bei Objekten im Ausland gilt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.

Prüfung auf Liebhaberei

Grundsätzlich wird eine Absicht zur Einkunftserzielung unterstellt, Zinsen, Abschreibungen und laufende Kosten sind deshalb absetzbar. Das Finanzamt prüft jedoch den Anschaffungsgrund und die Belegungstage. Die Vermietungsdauer muss im ortsüblichen Rahmen liegen, sonst werden Verluste nicht anerkannt.

Mit unserer langjährigen Erfahrung bei Ferienimmobilien beraten wir Sie gern persönlich.

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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