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- Dr. Lüders & Partner mbB
Schenkung von Immobilien: Wohnung, Haus, Grundstück
Früh denken, früh schenken: Wie sich mit Schenkungen zu Lebzeiten Erbschaftsteuer sparen und der Pflichtteil gestalten lässt.

Dieser Beitrag stammt vom 26. Juli 2018. Gesetze, Grenzwerte und Fristen können sich seitdem geändert haben. Für eine aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gern an.
Große Erbschaften, gerade mit Immobilien, ziehen oft eine hohe Erbschaftsteuer nach sich. Eine Schenkung kann hier helfen. Eltern sollten ihren Nachlass deshalb möglichst viele Jahre im Voraus planen, denn mit Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich auch größere Werte oft steuerfrei übertragen.
Schenkungen eignen sich zudem, um den Pflichtteil zu verringern und das Vermögen nach eigenen Wünschen zu verteilen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch erfasst allerdings Schenkungen, die weniger als zehn Jahre vor dem Tod erfolgen.
Früh denken, früh schenken
Bei der Berechnung des Pflichtteils wird eine Schenkung mit jedem Jahr um zehn Prozent weniger berücksichtigt. Nach zehn Jahren fällt sie vollständig heraus, und auch die steuerlichen Freibeträge stehen dann erneut zur Verfügung.
Zwei Elternteile, zwei Vermögen
Schenken beide Elternteile jeweils aus ihrem eigenen Vermögen, können Kinder den doppelten Betrag steuerfrei erhalten, denn der Freibetrag gilt je Schenker.
Gemischte Schenkungen
Die Zehnjahresfrist schützt nicht in jedem Fall. Übertragen Eltern etwa ein Mietshaus an die Tochter, beziehen aber weiter die Mieten, gehört ihnen das Haus wirtschaftlich weiterhin. Gemischte Schenkungen mit Gegenleistungen wie Nießbrauch, Wohnrecht, Pflege oder Grabpflege mindern aber den Pflichtteil und sichern die Schenkenden im Alter ab. Wer dagegen alles bedingungslos überträgt, verliert nach einem Zerwürfnis die Kontrolle. Sinnvoll ist oft, ein Haus zu übertragen und sich ein lebenslanges Wohnrecht vorzubehalten.
Kleine Freibeträge, große Wirkung
Auch Erbschaften haben Freibeträge, der Betrag darüber wird jedoch besteuert. Eine rechtzeitige Schenkung kann diese Steuerlast mindern oder vermeiden. Für das selbst genutzte Familienheim gelten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Steuerbefreiungen.
Fazit
Unklare Testamente, Freibeträge, Pflichtteile, Steuerklassen und Erbengemeinschaften: Das Erbrecht ist komplex. Eine klare Beratung spart hier viel Geld, und wir unterstützen Sie gern dabei.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
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